Archiv für den Monat: März 2021

Kurze Ostergrüße

26.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

enorm anstrengende, komplizierte Wochen und Monate liegen hinter uns. Die Corona-Pandemie brachte überaus große Belastungen für Schülerinnen und Schüler, für das Kollegium und im Besonderen für Sie, da Sie über eine lange Zeit Homeschooling mit Beruf und Familie/Haushalt zu verbinden hatten. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen und ministerielle Vorgaben verlangten von uns allen große Flexibilität und kosteten viel Energie.

Ich befürchte allerdings, dass die Problematik uns noch einige Zeit begleiten wird. Genießen Sie daher die anstehenden Osterferien, gewinnen Sie ruhig auch einmal Abstand vom Schulalltag, tanken Sie Kraft für die nächsten Schulwochen bis Pfingsten.

Die detaillierten Informationen erhalten Sie von mir gegen Ende der zweiten Ferienwoche. Dann ist auch abzusehen, wie hoch der Wert ist und wie wir im Landkreis Landshut starten. Berücksichtigen Sie bitte, dass in den Osterferien keine Notbetreuung angeboten wird.

Ich bedanke mich für Ihr Engagement und Ihr Verständnis und wünsche Ihnen erholsame Osterferien. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Haindl, R

Nick Weinberger, KR

Informationen zum geplanten Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

25.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

hier finden Sie das Informationsschreiben des Kultusministers.

M-an-Eltern_Unterricht-nach-den-Osterferien-Endfassung_R

Der folgende Link bringt Sie zu den – vom Kultusministerium veröffentlichten – Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7244/informationen-zum-unterrichtsbetrieb-nach-den-osterferien.html

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aktuelle Information zum Schulbetrieb vom 22. – 26.03.2021

19.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 22.03.2021 folgende Regelungen der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100.

Folge: Alle Schulen  – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen (siehe Anlage zum KMS vom 16.02.2021). Eine Notbetreuung (Klasse 1-6) wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-8 wieder im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) bleiben auch kommende Woche im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aktueller Hinweis des Schulamtes Landshut

14.03.2021

Wie bereits veröffentlicht gilt für die staatlichen Schulen im Landkreis Landshut ab morgen, 15.03.2021:

LANDKREIS Landshut:

Die Grundschulen bleiben im Wechselunterricht. Alle anderen Schularten starten ab dem 15.03.2021 ab Klasse 5 mit dem Wechselunterricht. Präsenzunterricht ist zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche. Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Michael Kugler, SchAD

Aktueller Rahmenhygieneplan des Ministeriums

12.03.2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung (Mutationsvarianten – steigende Fallzahlen) gibt es einen aktuellen Rahmenhygieneplan mit einigen Abänderungen.

Hier der aktuelle Rahmenhygieneplan und die momentane Vorgehensweise bei Erkältungssymptomen:

RHP-Lesefassung-Schule_final

210312-Umgang-mit-Erkaeltungssymptomen_final

Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb von 15.03 – 19.03.2021

12.03.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier die Ergebnisse des Informationsschreibens des Schulamts zur Unterrichtsregelung in der kommenden Schulwoche. Auf Grund der Inzidenzwerte für diese Woche gilt ab dem 15.03.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT Landshut:

Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100:

Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen (siehe Anlage zum KMS vom 16.02.2021).

Eine Notbetreuung (Klasse 1-6) wird angeboten.

LANDKREIS Landshut:

Die 7-Tage-Inzidenz liegt zwischen 50 und 100:

Die Grundschulen bleiben im Wechselunterricht. Alle anderen Schularten starten ab dem 15.03.2021 ab Klasse 5 mit dem Wechselunterricht. Präsenzunterricht ist zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Damit findet an der GMS St. Martin Geisenhausen in allen Klassen (1-9) Wechselunterricht statt.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung zur Coronapandemie

04.03.2021

Vorabinformation des Ministeriums für den Schulbereich

ab Montag, 15. März 2021 gilt Folgendes:

Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.  
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.

Weiterführende und berufliche Schulen sowie übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten: Hier kann weiter Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand durchgeführt werden, sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt.
  • Für die Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie die Schulen für Kranke hat der Ministerrat keine Änderungen gegenüber dem derzeitigen Stand beschlossen.

Dabei soll das jeweilige Unterrichtsmodell immer für eine ganze Woche gelten, um die Planbarkeit für die Schulen und Familien zu erhöhen.

Bis einschließlich Freitag, 12. März 2021, wird der Unterrichtsbetrieb in seiner derzeitigen Form fortgesetzt.

Detailliertere Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März werden so rasch wie möglich nach Abschluss der nun folgenden Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung bekanntgegeben.

Siehe:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7198/informationen-zur-planung-der-unterrichtsorganisation-ab-15-maerz.html