Archiv für den Monat: Juni 2021

Aufhebung der Maskenpflicht in Grundschulen nach Platzeinnahme auch im Innenbereich

23.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, werte Kolleginnen und Kollegen,

hier der Auszug des neuen KM-Schreibens zur Aussetzung der Maskenpflicht bei Grundschülern – nach der Platzeinnahme – im Innenbereich.

„In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah- menverordnung (13. BayIfSMV) entfällt bereits ab morgen, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (ein- schließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.“ (Siehe ZS.4-BS4363.0/874)

Die Maskenpflicht beschränkt sich an den Grundschulen im Regelfall auf die Bewegung im Schulgebäude.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aufhebung der Maskenpflicht in Außenbereichen und neue Regelungen

16.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, werte Kolleginnen und Kollegen,

erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern weiterhin, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz ist zuletzt unter 20 gefallen. Sie liegt damit so niedrig wie zuletzt Anfang Oktober 2020.

„Nach entsprechenden Beratungen im heutigen Ministerrat gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.“ (vgl. ZS.4-BS4363.0/861)

Anbei noch das neue Informationsschreiben des Ministeriums mit neuen Vorgaben und Regelungen.

210604-Elterninfo

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

neuer Rahmenhygieneplan und aktuelle Richtlinien zur Vorgehensweise bei Erklältungssymptomen

04.06.2021

Soeben erreichte uns der aktuelle Rahmenhygieneplan und die neue Vorgehensweise bei Erkältungssymptomen. Diese Inhalte geben wir hiermit an alle Beteiligten weiter.

210602-Kurzübersicht-RHP

210602-Merkblatt_Umgang-mit-Erkältungssymptomen

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 7. Juni 2021

04.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Inzidenzwerte in der STADT und im LANDKREIS Landshut erfreulicherweise stark gefallen sind, dürfen wir positive Veränderungen im Unterrichtsbetrieb verkünden.

Anbei der Auszug des Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land :

·         Ab Montag, 7. Juni 2021 findet an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.

·         Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) tragen.
Jgst. 1 bis 4: Auch hier gilt weiterhin die Maskenpflicht, jedoch ist eine „Alltagsmaskeausreichend.

·         Inzidenzunabhängig ist für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Selbsttests in der Schule zweimal pro Woche durchgeführt. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi)

·         Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO können auch nach den Pfingstferien weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.

Für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen hat dies zur Folge, dass bereits ab Montag in allen Klassen (GS und MS) Präsenzunterricht in voller Klassenstärke stattfinden wird. Es gilt der reguläre Stundenplan inklusive Nachmittags- und Ganztagesbetrieb. Der Sportunterricht wird bis auf Weiteres auf dem Außengelände abgehalten.

Wir wünschen Ihnen einen guten (Präsenz)Schulstart und beste Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR