Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,
auch diese Woche der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:
auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 26.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:
STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenzen liegen über 100.
Folge:
· Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht.
· Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie die Jgst. 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021).
· Eine Notbetreuung wird angeboten.
Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.
Dies bedeutet für die kommende Woche an der Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-3 und 5-8 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) sind im Wechselunterricht!
Mit freundlichen Grüßen
Nick Weinberger, KR