im Anschluss finden Sie die aktuellen Informationen und Vorgaben des Kultusministeriums hinsichtlich des Distanzunterrichts in der Zeit vom 11.01 bis 29.01.2021.
Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte und Eltern:
zuerst einmal vielen Dank für die Feedbacks, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben.
Von den bisherigen Rückmeldungen und unseren Erfahrungen können wir sagen, dass sich – einzelne Probleme am ersten Tag ausgenommen – der Großteil der Schulfamilie bezüglich der Grundfunktionen des Schulmanagers (Module Lernen, Nachrichten, Elternbriefe, Kalender) positiv geäußert hat.
Probleme hingegen gab es mitunter bei den Videokonferenzen.
Die im Schulmanager integrierte Videokonferenzfunktion war nie so gedacht, dass wir damit die komplette Schule im Videomodus fahren wollten. Damit sollte eigentlich erreicht werden, dass wir einzelne in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler oder eventuell eine Klasse per Video erreichen können.
Eine Gesamtlösung in Sachen Videokonferenz wurde den Schulen ja von Seite des Ministeriums (soll für alle Schularten und Schulen gelten) für die nächste Zeit in Aussicht gestellt worden.
Der Versuchsablauf in den letzten drei Schultagen sollte zeigen, ob die im Schulmanager eingesetzten (auf BigBlueButton basierenden) Videosysteme einem solchen Ansturm an Anfragen gewachsen sind.
Auch unser Fazit dazu lautet, dass dies noch zu fehlerbehaftet ist (Beispiel Hardwarevoraussetzungen, Transferraten,…). Es waren zwar zahlreiche Sitzungen dabei, die so gut wie reibungslos funktionierten, aber auch viele, wo Teilnehmer mit Problemen zu kämpfen hatten (kein Bild, Tonrückkopplungen, Einwahlprobleme, Bedienungsprobleme, etc.).
Auch wenn einige Probleme auf fehlerhafte bzw. inkompartible Hardware und Bedienungsprobleme zurückzuführen sein sollten, ist dies zu weit weg von einer praktikablen Lösung.
Außer Frage steht, dass in den vergangenen Tagen fast alle Systeme an den Rand der Belastbarkeit gerieten.
Wir werden aber – bis zur Bewährung des von kultusministerieller Seite gestellten Systems – wieder auf Videosysteme umswitchen, die zwar aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme nicht längerfristig und vollumfänglich nutzbar, dafür aber einfacher zu bedienen und hoffentlich weniger anfällig sind.
Und nun noch ein letzter Punkt, der uns aber ganz besonders am Herzen liegt.
Hinter uns liegt ein besonderes herausforderndes Jahr. Ein Jahr, das viele mitunter an den Rand der Belastbarkeit gebracht hat. Wir möchten es daher nicht versäumen uns bei Ihnen zu bedanken.
Bedanken für die stets konstuktive und kooperative Zusammenarbeit, für Ihr Verständnis und vor allem dafür, dass so gut wie alle am gleichen Strang gezogen haben.
Nur mit Ihrer Hilfe und Unterstützung war es möglich unser “Schulschiff” ohne Schlagseite und ohne zu kentern durch die “schwere See” der letzen Monate zu steuern.
Wie wünschen allen Mitgliedern der Schulfamilie ein frohes Weihnachtsfest, ein paar erholsame Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
zum 1. Dezember 2020 ergeben sich wiederum Änderungen beim Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen.
Weiterhin gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Jahrgangsstufen.
In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 wird ab der Jahrgangsstufe 8 zusätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Klassenzimmer eingeführt. Im Landkreis Landshut ist der Wert bereits über 200, wir können aber beide 8. Klassen im Präsenzunterricht belassen, weil wir – wenn nötig – auf größere Räume ausweichen.
Sie haben es sicherlich gehört, der letzte Unterrichtstag vor Weihnachten ist Freitag, der 18. Dezember 2020. Am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Unterricht statt. Damit erhalten die Familien die Möglichkeit, vor den Feiertagen noch einmal die Kontakte deutlich zu reduzieren, um beispielsweise auch zusammen mit den Großeltern das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern zu können.
Die Schule wird bei Bedarf für diese beiden Tage ein Notbetreuungsangebot einrichten. Bitte lesen Sie dazu ein Schreiben des Kultusministeriums, das Sie im Anhang finden. Falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen müssen, geben Sie uns bitte schriftlich (mit Begründung) Bescheid. Es gibt im Unterschied zum Frühjahr keinen speziellen Antrag dafür. Das Informationsschreiben finden Sie auch auf unserer Homepage.
wir beschulen weiterhin im Präsenzunterricht, allerdings mit noch engeren Vorgaben. Klassenübergreifender Unterricht (z. B. Ethik, Katholische und Evangelische Religionslehre oder Sport in der Mittelschule) kann bis mindestens Ende November 2020nicht mehr durchgeführt werden.
Dies hat unter anderem folgende Konsequenzen:
– Ethik in der Grundschule findet nicht statt, die Schülerinnen und Schüler erhalten über den Schulmanager von der Lehrkraft ihre Aufgaben. Kinder, die in den Hort gehen, werden von uns beaufsichtigt.
– Im Religionsunterricht wird in der jeweiligen Klasse unterrichtet. Es findet also keine Teilung der Klassen in Ethik, Katholische und Evangelische Religionslehre statt. Dies gilt ebenso für den Sportunterricht in der Mittelschule (keine Aufteilung in Jungen und Mädchen, daher kein praktischer Sportunterricht).
– In manchen Regelklassen der Mittelschule werden wir den Nachmittagsunterricht in der Vormittag verlegen. Nähere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Klassenleitern.
– Diese Regelung der homogenen Gruppen (Schüler aus nur einer Klasse) betrifft auch die externen Kräfte im Ganztag (montags und dienstags).
Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie mich natürlich kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Haindl, R
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen:
Sie haben sicherlich schon davon Kenntnis erhalten, dass eventuell auch Sie unter bestimmten Umständen ein mobiles Endgerät ausleihen können.
Im Anschluss finden Sie einen entsprechenden Leihvertrag mit den Einzelheiten. Damit wir einen Überblick über die benötigte Menge erhalten, bitte ich um Rücksendung des ausgefüllten Antrags bis Montag, 9. November 2020.
Bereits im Vorfeld weise ich aber darauf hin, dass die Schule nur eine begrenzte Anzahl an Leihgeräten besitzt und wir bei überhöhter Nachfrage nach Bedürftigkeit verteilen werden.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Lage wird der (für die Wintermonate geplante) Schwimmunterricht in die Sommermonate verschoben.
Für die 4. Klassen ist eine Blockphase nach dem Übertritt angedacht. Bei den 5. Klassen stehen die letzten beiden Wochen vor den Sommerferien als Ausweichtermin im Raum.
Beide Varianten würden somit vom Hallenbad VIB auf das Freibad Geisenhausen verschoben. Doch auch hier hängt die Umsetzbarkeit von den jeweils herrschenden Bedingungen ab.
Wir bitten um Ihr/Euer Verständnis und hoffen mit Ihnen/Euch auf eine Besserung der Situation im Frühjahr und Sommer 2021.
Heute überschritt der Landkreis Landshut Land den Inzidenzwert von 50.
Damit wurde die Stufe 3 erreicht.
Für die Schulen im LANDKREIS LANDSHUT wurde bis auf Weiteres Folgendes veranlasst:
1. Unterricht findet weiter ausschließlich in Präsenzform statt, auch wenn der Mindestabstand in Einzelfällen nicht eingehalten werden kann (vorerst kein Wechselunterricht).
2. Es besteht Maskenpflicht ab der Jgst 1 in allen Schulen aller Schularten auch im Unterricht.
3. Sonstige Maßnahmen, die bei Stufe 3 aufgeführt sind, sind einzuhalten und umzusetzen, z. B. für den Sport- und Musikunterricht, die Ganztagsschule, …
Die Maßnahmen werden zurückgenommen sobald der Wert für 6 aufeinanderfolgende Tage unter die Grenze abfällt.