Archiv der Kategorie: Bekanntmachungen

aktuelle Regelungen zum Schulbetrieb – neue Bestimmungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Kollegen,

die neuen rechtlichen Bestimmungen führen auch im Schulbereich zu Veränderungen.

Hier der Auszug mit den neuen Vorgaben (KMS 28.04 – Auswirkungen der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“):

Auswirkungen-der-Aenderung-des-4.-Bevoelkerungsschutzgesetzes

Für die kommende Woche bedeutet dies für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass sich an der Situation noch nichts ändert. Die Klassen 1-3 und 5-8 werden weiterhin im Distanzunterricht beschult. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) befinden sich im Wechselunterricht!

Für Nachfragen und zur Klärung von Sachverhalten stehen wir stets zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb vom 26.04 – 30.04.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

auch diese Woche der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 26.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenzen liegen über 100.

Folge:

·         Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht.

·         Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie die  Jgst. 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021).

·         Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die kommende Woche an der Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-3 und 5-8 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) sind im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb vom 19.-23.04.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 19.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenzen liegen über 100.

Folge:

·         Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht.

·         Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie die  Jgst 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021).

·         Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-3 und 5-8 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) sind kommende Woche im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb in der Zeit vom 12.04 – 16.04.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 12.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100.

Folge: Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie die  Jgst. 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021). Eine Notbetreuung wird angeboten.

Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-3 und 5-8 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) sind kommende Woche im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Kurze Ostergrüße

26.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

enorm anstrengende, komplizierte Wochen und Monate liegen hinter uns. Die Corona-Pandemie brachte überaus große Belastungen für Schülerinnen und Schüler, für das Kollegium und im Besonderen für Sie, da Sie über eine lange Zeit Homeschooling mit Beruf und Familie/Haushalt zu verbinden hatten. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen und ministerielle Vorgaben verlangten von uns allen große Flexibilität und kosteten viel Energie.

Ich befürchte allerdings, dass die Problematik uns noch einige Zeit begleiten wird. Genießen Sie daher die anstehenden Osterferien, gewinnen Sie ruhig auch einmal Abstand vom Schulalltag, tanken Sie Kraft für die nächsten Schulwochen bis Pfingsten.

Die detaillierten Informationen erhalten Sie von mir gegen Ende der zweiten Ferienwoche. Dann ist auch abzusehen, wie hoch der Wert ist und wie wir im Landkreis Landshut starten. Berücksichtigen Sie bitte, dass in den Osterferien keine Notbetreuung angeboten wird.

Ich bedanke mich für Ihr Engagement und Ihr Verständnis und wünsche Ihnen erholsame Osterferien. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Haindl, R

Nick Weinberger, KR

Informationen zum geplanten Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

25.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

hier finden Sie das Informationsschreiben des Kultusministers.

M-an-Eltern_Unterricht-nach-den-Osterferien-Endfassung_R

Der folgende Link bringt Sie zu den – vom Kultusministerium veröffentlichten – Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7244/informationen-zum-unterrichtsbetrieb-nach-den-osterferien.html

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aktuelle Information zum Schulbetrieb vom 22. – 26.03.2021

19.03.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 22.03.2021 folgende Regelungen der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100.

Folge: Alle Schulen  – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen (siehe Anlage zum KMS vom 16.02.2021). Eine Notbetreuung (Klasse 1-6) wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-8 wieder im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) bleiben auch kommende Woche im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aktueller Hinweis des Schulamtes Landshut

14.03.2021

Wie bereits veröffentlicht gilt für die staatlichen Schulen im Landkreis Landshut ab morgen, 15.03.2021:

LANDKREIS Landshut:

Die Grundschulen bleiben im Wechselunterricht. Alle anderen Schularten starten ab dem 15.03.2021 ab Klasse 5 mit dem Wechselunterricht. Präsenzunterricht ist zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche. Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Michael Kugler, SchAD