zum 1. Dezember 2020 ergeben sich wiederum Änderungen beim Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen.
Weiterhin gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Jahrgangsstufen.
In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 wird ab der Jahrgangsstufe 8 zusätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Klassenzimmer eingeführt. Im Landkreis Landshut ist der Wert bereits über 200, wir können aber beide 8. Klassen im Präsenzunterricht belassen, weil wir – wenn nötig – auf größere Räume ausweichen.
Sie haben es sicherlich gehört, der letzte Unterrichtstag vor Weihnachten ist Freitag, der 18. Dezember 2020. Am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Unterricht statt. Damit erhalten die Familien die Möglichkeit, vor den Feiertagen noch einmal die Kontakte deutlich zu reduzieren, um beispielsweise auch zusammen mit den Großeltern das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern zu können.
Die Schule wird bei Bedarf für diese beiden Tage ein Notbetreuungsangebot einrichten. Bitte lesen Sie dazu ein Schreiben des Kultusministeriums, das Sie im Anhang finden. Falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen müssen, geben Sie uns bitte schriftlich (mit Begründung) Bescheid. Es gibt im Unterschied zum Frühjahr keinen speziellen Antrag dafür. Das Informationsschreiben finden Sie auch auf unserer Homepage.
wir beschulen weiterhin im Präsenzunterricht, allerdings mit noch engeren Vorgaben. Klassenübergreifender Unterricht (z. B. Ethik, Katholische und Evangelische Religionslehre oder Sport in der Mittelschule) kann bis mindestens Ende November 2020nicht mehr durchgeführt werden.
Dies hat unter anderem folgende Konsequenzen:
– Ethik in der Grundschule findet nicht statt, die Schülerinnen und Schüler erhalten über den Schulmanager von der Lehrkraft ihre Aufgaben. Kinder, die in den Hort gehen, werden von uns beaufsichtigt.
– Im Religionsunterricht wird in der jeweiligen Klasse unterrichtet. Es findet also keine Teilung der Klassen in Ethik, Katholische und Evangelische Religionslehre statt. Dies gilt ebenso für den Sportunterricht in der Mittelschule (keine Aufteilung in Jungen und Mädchen, daher kein praktischer Sportunterricht).
– In manchen Regelklassen der Mittelschule werden wir den Nachmittagsunterricht in der Vormittag verlegen. Nähere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Klassenleitern.
– Diese Regelung der homogenen Gruppen (Schüler aus nur einer Klasse) betrifft auch die externen Kräfte im Ganztag (montags und dienstags).
Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie mich natürlich kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Haindl, R
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen:
Sie haben sicherlich schon davon Kenntnis erhalten, dass eventuell auch Sie unter bestimmten Umständen ein mobiles Endgerät ausleihen können.
Im Anschluss finden Sie einen entsprechenden Leihvertrag mit den Einzelheiten. Damit wir einen Überblick über die benötigte Menge erhalten, bitte ich um Rücksendung des ausgefüllten Antrags bis Montag, 9. November 2020.
Bereits im Vorfeld weise ich aber darauf hin, dass die Schule nur eine begrenzte Anzahl an Leihgeräten besitzt und wir bei überhöhter Nachfrage nach Bedürftigkeit verteilen werden.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Lage wird der (für die Wintermonate geplante) Schwimmunterricht in die Sommermonate verschoben.
Für die 4. Klassen ist eine Blockphase nach dem Übertritt angedacht. Bei den 5. Klassen stehen die letzten beiden Wochen vor den Sommerferien als Ausweichtermin im Raum.
Beide Varianten würden somit vom Hallenbad VIB auf das Freibad Geisenhausen verschoben. Doch auch hier hängt die Umsetzbarkeit von den jeweils herrschenden Bedingungen ab.
Wir bitten um Ihr/Euer Verständnis und hoffen mit Ihnen/Euch auf eine Besserung der Situation im Frühjahr und Sommer 2021.
Heute überschritt der Landkreis Landshut Land den Inzidenzwert von 50.
Damit wurde die Stufe 3 erreicht.
Für die Schulen im LANDKREIS LANDSHUT wurde bis auf Weiteres Folgendes veranlasst:
1. Unterricht findet weiter ausschließlich in Präsenzform statt, auch wenn der Mindestabstand in Einzelfällen nicht eingehalten werden kann (vorerst kein Wechselunterricht).
2. Es besteht Maskenpflicht ab der Jgst 1 in allen Schulen aller Schularten auch im Unterricht.
3. Sonstige Maßnahmen, die bei Stufe 3 aufgeführt sind, sind einzuhalten und umzusetzen, z. B. für den Sport- und Musikunterricht, die Ganztagsschule, …
Die Maßnahmen werden zurückgenommen sobald der Wert für 6 aufeinanderfolgende Tage unter die Grenze abfällt.
das Staatliche Schulamt Landshut hat uns heute um 11:00 Uhr informiert, dass auf Grund der gestiegenen Infektionszahlen ab sofort Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft tritt.
Ab dem morgigen Freitag gilt ab Jahrgangsstufe 5 wieder die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
Außerdem stehen ab sofortregelmäßig Wochenaufgaben im Schulmanager, die die Schülerinnen und Schüler zu bearbeiten haben. Dies dient auch dazu, Routine in der Handhabung dieser Kommunikationsplattform zu erhalten.
Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Funktionsweise und zur Abgabe von Aufgaben im Modul Lernen.
Achten Sie darauf, dass Sie die jeweilige Aufgabe. nur dann öffnen können, wenn Sie bei der Erstellung der Aufgabe bereits angemeldet waren.
Eltern, die mit der Anmeldung am Schulmanager noch Probleme haben, sollen bitte Kontakt mit der Klassenleitung aufnehmen. Wir werden Sie dann unterstützen.
Hierzu noch kurz ein Tutorial zur Anmeldung beim Schulmanager-Online (Beispiel der Realschule Pfarrkirchen – der Ablauf ist aber gleich!).
Für Nachfragen und zur Klärung von Problemen stehen wir stets zur Verfügung.
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