Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb von 15.03 – 19.03.2021

12.03.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier die Ergebnisse des Informationsschreibens des Schulamts zur Unterrichtsregelung in der kommenden Schulwoche. Auf Grund der Inzidenzwerte für diese Woche gilt ab dem 15.03.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT Landshut:

Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100:

Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen (siehe Anlage zum KMS vom 16.02.2021).

Eine Notbetreuung (Klasse 1-6) wird angeboten.

LANDKREIS Landshut:

Die 7-Tage-Inzidenz liegt zwischen 50 und 100:

Die Grundschulen bleiben im Wechselunterricht. Alle anderen Schularten starten ab dem 15.03.2021 ab Klasse 5 mit dem Wechselunterricht. Präsenzunterricht ist zulässig, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Damit findet an der GMS St. Martin Geisenhausen in allen Klassen (1-9) Wechselunterricht statt.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR