aktuelle Regelungen zum Schulbetrieb – neue Bestimmungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Kollegen,

die neuen rechtlichen Bestimmungen führen auch im Schulbereich zu Veränderungen.

Hier der Auszug mit den neuen Vorgaben (KMS 28.04 – Auswirkungen der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“):

Auswirkungen-der-Aenderung-des-4.-Bevoelkerungsschutzgesetzes

Für die kommende Woche bedeutet dies für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass sich an der Situation noch nichts ändert. Die Klassen 1-3 und 5-8 werden weiterhin im Distanzunterricht beschult. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) befinden sich im Wechselunterricht!

Für Nachfragen und zur Klärung von Sachverhalten stehen wir stets zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR