Regelungen zum Unterrichtsbetrieb vom 19.-23.04.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des gerade zugesandten Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 19.04.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:

STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenzen liegen über 100.

Folge:

·         Alle Schulen – auch die Grundschulen – gehen in den Distanzunterricht.

·         Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie die  Jgst 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen unterrichten (siehe KMS vom 25.03.2021).

·         Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-3 und 5-8 weiterhin im Distanzunterricht beschult werden. Nur die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) und die drei 4. Klassen (4A, 4B, 4C) sind kommende Woche im Wechselunterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR