veränderte Regelungen zum Unterrichtsbetrieb vom 17.05 – 21.05.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land mit den Veränderungen zum Unterrichtsbetrieb für kommende Woche:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 17.05.2021 folgende Regelungen der Kreisverwaltungsbehörden:

LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute 5 Tage in Folge unter 165.

Folge:

·         Wechselunterricht (bzw. Präsenzunterricht) mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen der Grundschule.

·         Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen der Mittelschule.

·         Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu).

·         Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die kommende Woche an der Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-4 und die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) im Wechselunterricht beschult werden. Die Klassen 5-8 der Mittelschule befinden sich bis zu den Pfingstferien im Distanzunterricht.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR