Archiv der Kategorie: Bekanntmachungen

Verpflichtende Umstellung auf PCR-Pooltests in der GS

20.09.2021

Ab 27.09.2021 gilt an Grund- und Förderschulen in Bayern ein neues Testverfahren. Die sog. „Lollitests“​ sind für die Kleinen leicht durchzuführen und ermöglichen einen sicheren Präsenzunterricht. Im Anschluss sind die wichtigsten Informationen zu den PCR-Pooltests zusammengefasst und ergänzt.

Bereits in der Zeit von 20. – 24.09 werden wir das Verfahren in allen Grundschulklassen versuchsweise durchlaufen lassen.

Hier noch der Link zur Infoseite des Kultusministeriums:

https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7396/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html

Praesentation-Homepage_PCR-Pooltestungen

Aufhebung der Maskenpflicht in Grundschulen nach Platzeinnahme auch im Innenbereich

23.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, werte Kolleginnen und Kollegen,

hier der Auszug des neuen KM-Schreibens zur Aussetzung der Maskenpflicht bei Grundschülern – nach der Platzeinnahme – im Innenbereich.

„In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 nach § 1 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah- menverordnung (13. BayIfSMV) entfällt bereits ab morgen, 23. Juni 2021, an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen (ein- schließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.“ (Siehe ZS.4-BS4363.0/874)

Die Maskenpflicht beschränkt sich an den Grundschulen im Regelfall auf die Bewegung im Schulgebäude.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Aufhebung der Maskenpflicht in Außenbereichen und neue Regelungen

16.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, werte Kolleginnen und Kollegen,

erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern weiterhin, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz ist zuletzt unter 20 gefallen. Sie liegt damit so niedrig wie zuletzt Anfang Oktober 2020.

„Nach entsprechenden Beratungen im heutigen Ministerrat gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.“ (vgl. ZS.4-BS4363.0/861)

Anbei noch das neue Informationsschreiben des Ministeriums mit neuen Vorgaben und Regelungen.

210604-Elterninfo

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

neuer Rahmenhygieneplan und aktuelle Richtlinien zur Vorgehensweise bei Erklältungssymptomen

04.06.2021

Soeben erreichte uns der aktuelle Rahmenhygieneplan und die neue Vorgehensweise bei Erkältungssymptomen. Diese Inhalte geben wir hiermit an alle Beteiligten weiter.

210602-Kurzübersicht-RHP

210602-Merkblatt_Umgang-mit-Erkältungssymptomen

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 7. Juni 2021

04.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Inzidenzwerte in der STADT und im LANDKREIS Landshut erfreulicherweise stark gefallen sind, dürfen wir positive Veränderungen im Unterrichtsbetrieb verkünden.

Anbei der Auszug des Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land :

·         Ab Montag, 7. Juni 2021 findet an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.

·         Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) tragen.
Jgst. 1 bis 4: Auch hier gilt weiterhin die Maskenpflicht, jedoch ist eine „Alltagsmaskeausreichend.

·         Inzidenzunabhängig ist für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Selbsttests in der Schule zweimal pro Woche durchgeführt. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi)

·         Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO können auch nach den Pfingstferien weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.

Für die Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen hat dies zur Folge, dass bereits ab Montag in allen Klassen (GS und MS) Präsenzunterricht in voller Klassenstärke stattfinden wird. Es gilt der reguläre Stundenplan inklusive Nachmittags- und Ganztagesbetrieb. Der Sportunterricht wird bis auf Weiteres auf dem Außengelände abgehalten.

Wir wünschen Ihnen einen guten (Präsenz)Schulstart und beste Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

veränderte Regelungen zum Unterrichtsbetrieb vom 17.05 – 21.05.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und SchülerInnen, werte Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Auszug des Schreibens der Staatlichen Schulämter Landshut Stadt und Land mit den Veränderungen zum Unterrichtsbetrieb für kommende Woche:

auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 17.05.2021 folgende Regelungen der Kreisverwaltungsbehörden:

LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute 5 Tage in Folge unter 165.

Folge:

·         Wechselunterricht (bzw. Präsenzunterricht) mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen der Grundschule.

·         Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen der Mittelschule.

·         Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher), die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu).

·         Eine Notbetreuung wird angeboten.

Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.

Dies bedeutet für die kommende Woche an der Grund- und Mittelschule St. Martin Geisenhausen, dass die Klassen 1-4 und die beiden Abschlussklassen (9A, 9GT) im Wechselunterricht beschult werden. Die Klassen 5-8 der Mittelschule befinden sich bis zu den Pfingstferien im Distanzunterricht.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR

neues Videokonferenzsystem „Visavid“

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe SchülerInnen, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell wurde uns das neue – vom Kultusministerium in Auftrag gegebene – Videokonferenzsystem Visavid zur Verfügung gestellt.
Wir befinden uns gerade in der Einrichtung dieses neuen Videokonferenzsystems.

Visavid ist Teil des Gesamtprogramms BayernCloud Schule – unter diesem Dach sollen den bayerischen Schulen sukzessive und bedarfsgerecht pädagogische Angebote (wie Weboffice, Cloudspeicher, Videokonferenz, Messenger) und Verwaltungswerkzeuge zur Verfügung gestellt werden.

Anbei finden Sie schon einmal den passenden Link über Funktionsweise, Bedienung, Anleitung, Erklärvideo, etc.
https://www.mebis.bayern.de/infoportal/mebis_support/videokonferenz-kurzeinfuehrung

Da wir noch nicht sicher sind, ob das Videoportal auch unter Last (Einsatz aller Schulen Bayerns) stabil laufen wird und nur noch wenige Wochen bis zu den Sommerferien verbleiben, sind mindestens bis zu den Sommerferien die implementierte BBB-Variante des Schulmanagers und die teilweise eingesetzten Alternativen weiterhin aktiv und nutzbar.

Das heißt:
Keine Klasse ist gezwungen noch dieses Schuljahr das neue Konferenzsystem unterrichtlich einzusetzen.

Die LehrerInnen und Lehrer werden aber bereits in den kommenden Wochen mit dem System vertraut gemacht.

Für Nachfragen und zur Klärung von Problemen stehen wir stets zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nick Weinberger, KR